Schlagwort-Archive: Verrohung

ars gratia artis?

Oder der musische Zweck heiligt die pekuniären Mittel.

Zugegeben, der Schreiber dieser Zeilen weiß nicht um die finanzielle Lage seiner Landeshauptstadt. Aber wieso soll es Stuttgart anders ergehen als vergleichbaren Städten? (Auch wenn der Motor-City dank Daimler, Porsche & Co manche Steuergelder extra zufließen.) Durch die Kessellage ist der Bauplatz naturräumlich beschränkt. In Verbindung mit vergleichsweise hohen Löhnen und Gehältern treibt das die Mieten. Die sich viel zu viele dann doch kaum leisten können. Und dorten sind Straßen und Brücken in Teilen vermutlich ähnlich marode. Ganz zu schweigen von öffentlichen Gebäuden, insbesondere Schulen. Und wahrscheinlich wird dort auch mehr als genug verdienstvollen sozialen oder auch basisdemokratischen Initiativen bzw. alternativen Kunstprojekten die Unterstützung zusammengestrichen.

Demzufolge läßt sich fragen, inwieweit es sich heutzutage noch rechtfertigen läßt, bis zu eine Milliarde (!) Euro zur Sanierung der hiesigen Oper aufzuwenden. Ein paar Nummern kleiner ging es etwa nicht? Oder mag man auf gar keinen Fall auf Carrara-Marmor, Gold und Elfenbein verzichten? Oder ist das allfällige Bestechungsgeld hier bereits eingepreist? Der Neubau der Elbphilharmonie zu Hamburg nimmt sich dagegen mit rund 860 Mio. Euro beinah wie ein Schnäppchen aus.

Man liest nun, der Einbau einer modernen Kreuzbühne ermögliche raschere Wechsel des Bühnenbildes. Und man hört nun, das weltbekannte Ballett erhalte damit eine angemessene Heimstatt. Doch welchen Nutzen haben Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher auf dem platten Lande schließlich von einem gekünstelten Gehüpfe vor variabler Kulisse eines generalsanierten Dreispartenhauses für die obere Mittelschicht an aufwärts? Denn das Land und die Stadt teilen sich die Kosten des zu erwartenden Milliardengrabs dieses Schaufensters. Aber Stuttgart hat ja Erfahrung mit bodenlosen Löchern.

Damit wir uns richtig verstehen.: gerade in Zeiten einer vielfach beschriebenen Unsicherheit und Orientierungslosigkeit, einer vielfach konstatierten Verrohung des Umgangs und einer besorgniserregenden Vergiftung des Diskurses ist die Darbietung von Kunst – und hierunter zählt der Verfasser selbstverständlich auch das Tanztheater – als Reflex einer tiefenpsychologischen Verfassung der Gesellschaft und deren etwaiger Korrektur wichtiger denn je. Doch die Frage bleibt: wie exklusiv und um welchen Preis?

PS, 14.11.2019: Berlin kontert derweil künstlerisch mit dem millionenschweren Ent-Wurf des modernen Scheunentores! Wo man sich auch umschaut, überall Pleiten, Pech und Pannen …

Justitia mit Blindheit geschlagen?

Schlagzeilen, in eigentümlicher Koinzidenz, aus meiner allgemeinen Hauspostille an einem x-beliebigen Donnerstag:

Physiker erweisen ihre gesellschaftspolitische Relevanz, indem sie Dynamiken des Hasses innerhalb rechtsextremer Neztwerke untersuchen und auch Gegenmaßnahmen entwerfen.

Rechtsextreme Netzwerke : Wie stoppt man den Hass?

Rechtsextreme Netzwerke stiften im Internet immer wieder zu blutigen Taten an. In einer neuen Studie untersuchen Physiker die Dynamiken des Hasses – und entwickeln vier Strategien dagegen.

Davon unabhängig gedenkt die Hessissche Landesregierung, ein Melderegister über Hass-Kommentare im Netz zu installieren; vielleicht, um die mutmaßlich sehr hohe Dunkelziffer solcherlei Äußerungen einmal publik zu machen.

Hass-Kommentare : Hessen geht gegen Hetze im Netz vor

Um Hass-Kommentare im Internet zu bekämpfen, will die hessische Landesregierung ein Meldesystem aufbauen. „Auch im Netz ist die Würde des Menschen zu wahren“, betont Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

An sich aller Ehren wert, doch dürften dem ganz praktische Hürden im Wege stehen: Denn wer soll all die verborgenen Verbalentgleisungen eigentlich aufspüren und was geschieht hernach damit? Ganz abgesehen von einer allgemeingültigen und stichhaltigen Definition, was einen Hasskommentar eigentlich ausmacht.  Und damit sind wir bei der eigentlichen Frage angelangt. Denn das Landgericht trat am selben Tag mit einem aufsehenerregenden Urteil hervor:

Hass-Posts gegen Renate Künast : Erlaubt ist alles

„Stück Scheiße“, „Schlampe“, „Drecksau“ – solche und noch krassere Kommentare prasselten auf Renate Künast ein. Das Landgericht Berlin sieht darin keine persönliche Schmähung, sondern nur zulässige Sachkritik.

Zunächst ist ganz generell festzuhalten, daß eine unabhängige Justiz ein hohes Gut darstellt und unter allen Umständen zu verteidigen ist. Zudem sind alle vor dem Gesetz gleich und niemand kann ein Urteil so mir nix, dir nix bestellen. Denn wir Deutsche haben leidvolle Erfahrungn gemacht mit vorauseilendem Gehorsam in der Rechtsprechung. Und positiv hervorzuheben ist bspw. auch die Tendenz in der aktuellen Rechtsprechung, Raser, welche bei illegalen Autorennen den Tod unbeteiligter Dritter verschulden, neuerdings des Mordes anzuklagen. Hierbei ergingen bekanntlich auch die ersten Verurteilungen.

Außer Frage steht jedenfalls die außerordentliche Rolle der Rechtsprechung für ein gedeihliches MIteinander aller Bürger untereinander. Da nimmt es freilich umso mehr wunder, wie das besagte Landgericht zu Berlin gerade jenes Verhalten höchstrichterlich sanktioniert, welches die beiden zuvor genannten Akteure wirksam einzuhegen versuchen. Unsere politische Kultur ist seit dem Auftreten der blauen Deutsch-Alternativen und Ihrer Brüder und Schwestern im Geiste nachhaltig vergiftet. Und das Erschreckende daran ist weniger das, was tatsächlich angesprochen, sondern vielmehr, wie es ausgeprochen wird. Und wie rücksichtlos dabei mit dem politischen „Gegner“ umgegangen wird. Als ob es sich um einen Kampf auf Biegen und Brechen handele, welcher nur mit der völligen Niederlage des Kontrahenten enden könne. Carl Schmitt und Konsorten lassen grüßen. Aller Orten werden mittlerweile engagierte Kommunalpolitiker bedrocht und auch tätlich angegriffen. Im Juni diesen Jahres wurde gar der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke ermordet. Bisweilen scheint es, als ob hier systematisch ein Klima der Angst erzeugt werden solle. Derlei physischen Gewaltakten voraus geht dabei häufig ein verbales Trommelfeuer, das die Grenzen des bislang Sagbaren nach und nach, noch unmerklich zunächst, sprengt und den Diskurs nachhaltig verroht. Beinahe fühlt man sich an Weimar erinnert, an (rechte) Klassenjustiz gegen Demokraten und Linke. Und an die bekanntesten Opfer solcher medialer Hetze, Matthias Erzberger und Friedrich Ebert. Der eine bezahlte diesen Kampf gegen Beleidigung und Verleumdung direkt mit seinem Leben, der andere mit seiner Gesundheit.

Nun ist Berlin (noch?) nicht Weimar. Gleichwohl kann es einem  ineressierten Zeitgenossen bisweilen angst und bang werden ob solcher Entscheide. Art. 1 GG in seinen Absätzen besagt bekanntlich:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Die Grenze dessen, was durch freie Meinungsäußerung gedeckt ist, sollte also durch die Würde eines jeden Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, welcher Herkunft, welcher Religion, welcher Überzeugung etc., eindeutig markiert sein. Doch diese wird hier bei weitem überspannt. Denn das Urteil jenes Landgerichts gegen Renate Künast stellt nichts anderes als einen Freibrief dar, überhaupt alles über alle und alles sagen zu dürfen. Denn beim besten Willen läßt sich wohl nicht bloß meines Erachtens nach in Äußerungen wie den obig zitierten keine zulässige Sachkritik mehr erkennen. Ganz im Gegenteil, bedeutet solch ein ignorantes Zu-Kreuze-Kriechen vor einer verabsolutierten Meinungsfreiheit letzten Endes nichts anderes als sehenden Auges die bürgerliche Ordnung aufzugeben.

Eine Pointe indes noch zum Schluß: Bekanntlich handelt es sich bei unserer Bundesrepublik ja um einen demokratischen Rechtsstaat, was, wie bereits erwähnt, auch besagt, daß vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer oder was sollte künftig also einen Angeklagten, einen Verurteilten, einen Prozeßbeteiligten, einen Prozeßbeobachter, einen Kommentator oder schlichtweg Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller daran hindern, den zuständigen Richter als Person der Öffentlichkeit in zulässiger Sachkritik an seiner Verhandlungsführung oder seinem Urteil bspw. als „Hurensohn“ oder „olle Toppsau“ zu bezeichnen und zu bedrohen?

PS, 09.10.2019: Die Blindheit ist wohl weiter verbreitet als man denken sollte angesichts zahlreicher Parlamentarierinnen des Bundestags, welche laut einer Umfrage durch die ARD Opfer von „Hate Speech“ geworden sind. Hat Deutschland etwa ein Problem mit einer indifferenten oder misogynen Rechtsprechung, ist die Justiz in Berlin eventuell gar unterwandert von rechten Richtern?

PPS, 28.04.2020:

Der vorerst letzte Akt dieses Dramas: Künast gewinnt gegen rechten Blogger

Nach-Krieg und Vor-Krieg oder vom politischen Anstand

Seit gestern Abend ist die Nachkriegszeit in der Bundesrepublik endgültig vorüber. Und der Vorkrieg hat begonnen. Denn der längst tot geglaubte deutsche Militarismus feiert fröhlich Urständ und wird gar wieder parlaments-salonfähig. Oder wie ist A. Gaulands Diktum, Deutsche können, wenn nicht gleich sollen, auf die Leistungen deutscher Soldaten in beiden Weltkriegen stolz sein, anders zu verstehen? Was daran freilich vorbildhaft für die heutige Zeit und zukunftsleitend sein soll, fehlt mir entschieden die Phantasie dazu.
Eine solche Haltung markiert freilich bloß den vorläufigen Höhepunkt einer länger schon zu beobachtenden Entwicklung. Ähnliche andere Symptome lassen sich anführen. So häufen sich bspw. die Berichte über Gaffer, die am Leid von Unfallopfern ihre Sensationsgier befriedigen und sich offenbar nicht entblöden, gar noch zu photographieren oder zu filmen, um dies Spektakel hernach öffentlichkeitswirksam zu teilen: „Mein erster Toter, boah ey!!!“. Und als ob das nicht schon genug wäre, werden neuerdings auch Rettungskräfte, Sanitäter und Feuerwehrleute, bei ihrer an sich schon nicht ungefährlichen Arbeit auch noch behindert, teils gar angegriffen. Auf der medialen Ebene wiederum werden mehr oder weniger beschränkte Kandidaten in unterschiedlichen Casting-Formaten und Doku-Soaps – da sucht der Superstar das Topmodel und tauscht die Frau im Dschungelcamp des Big Brother – öffentlich vorgeführt und gedemütigt, zur Belustigung des johlenden TV-Prekariats. Und aus der Tiefe des Internets nach oben gespült, kursiert blanker Haß mittlerweile ganz offen in Mails, Tweets oder Briefen an sozial exponierte Vertreter aus der Welt der Medien, der Kirchen oder an jegliche andere engagierte Zeitgenossen.
Eine Verrohung der Gesellschaft macht sich mithin breit. Und eben nicht nur (scheinbar?) Zu-kurz-Gekommene, sondern auch solche bloß ohne Kinderstube scharen sich daher nun im Asyl für Derangierte, kurz AfD genannt, – die späte Rache Honeckers für Kohls manchester-kapitalistische Übernahme der verblichenen DDR -, um Opi Gauland und Onkel Höcki. Deren Vorhut marschiert nun tatsächlich in den Bundestag ein. Die Jagdsaison ist auch bereits eröffnet, getreu der alten Maxime „Block, nicht Brei“ (Ab-Spaltungen sind da bekanntlich eher förderlich, weil es hernach die Reihen enger schließt). Und der Feind, siehe oben, ist auch längst schon ausgemacht. Da bringen sich „wir“ in Stellung gegen „die“, welche man dann beispielsweise kurzerhand in Anatolien – warum nicht gleich in Oberschlesien? – zu „entsorgen“ gedenkt. Und die Mitte (und der Rest) beschimpft sich nun gegenseitig. Oder schmollt. Oder unkt. Oder stellt Forderungen. Oder entdeckt urplötzlich die Sozialpolitik als entscheidendes Wahlkampfthema für sich. Oder hat sich schlicht nichts vorzuwerfen. Aber Geschichte wiederholt sich nicht, oder doch?