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Verrat am eigenen Erbe

Anfangs, d h vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, focht der politische Liberalismus für bürgerliche Freiheitsrechte jeglicher Art; das schloss das Recht freier Meinungsäußerung ein, die Freiheit, sich öffentlich zu versammeln, um das je eigene politische Anliegen frei zu kommunizieren und zu debattieren, als auch das Recht, Widerstand zu leisten, sollte die Exekutive eine Politik verfolgen, welche den fundamentalen Lebensinteressen eines jeden Bürgers bzw. der Gesellschaft in Gänze zuwiderlief. Will man sich also berechtigt Gehör verschaffen, muß man den unkonventionellen Weg gehen, muß man bisweilen in Maßen Grenzen überschreiten und gewisse Regeln brechen.

Doch das scheint alles lange her zu sein. Die liberalen Vorkämpfer der Freiheitsrechte von einst würden sich heute womöglich im Grabe herumdrehen angesichts all der politischen Leichtmatrosen und egoistischen Besitzstandswahrer, welche gleichwohl behaupten, ihr Erbe fortzuführen. Auf einmal wird hier in plötzlicher schnöder etatistischer Manier auf die Einhaltung von Regeln gepocht – in Sachen kreativer Steuervermeidung bspw. nehmen es dieselben Lautsprecher oder zumindest manche ihrer Klientel bisweilen selbst nicht so genau mit Regeln und Anstand –, so als ob durch dieses zarte Aufbäumen die Gesellschaft komplett in Aufruhr versetzt würde und daraus alsbald das blanke Chaos folge. Obgleich die versammelte Schülerschaft in wohl überlegter Eigenverantwortung und Mündigkeit für die Gemeinschaft und künftige Generationen handelt, eine Haltung, eine Motivation gleichsam, welche der reflektierte Liberale eigentlich von jeher hochgehalten hat. (Es mag unter den Demonstranten sicherlich der ein oder andere Schul- und Streikschwänzer sich befinden, aber welche politische Streikbewegung kommt schon ohne passive Nutznießer aus? Die Diskussion darüber, was denn nun ein Streik genau sei und ob also die SchülerInnen sich an einem Friday-for-Future-Ausstand überhaupt beteiligen dürfen, dient im Übrigen auch bloß als Mittel zum Zweck, vom eigentlichen Anliegen abzulenken bzw. die Teilnehmer quasi zu kriminalisieren.) Offenbar fühlt sich der gemeine Salonliberale durch die freitägliche Beschulungsverweigerung durchaus in seiner bequemlichen Friedhofs- und Sonntagsruhe gestört. Wie anders ist es sonst zu verstehen, daß man sich nicht einmal entblödet, der sich allenfalls moderat empörenden Schülerschaft die Kompetenz der Mitsprache abzusprechen, da sie komplexe Sachverhalte angeblich nicht durchschauen könne. (Die aktuelle Korrektur jenes Verdikts wirkt jedenfalls etwas bemüht und überzeugt daher nicht recht.) Immerhin momentan offenbar das Alleinstellungsmerkmal der Liberalen – und auf einer höheren Ebene wiederum aufmerksamkeitsfördernd, weil polarisierend. Denn das ansonsten hier gerade vorherrschende altväterliche Verständnis ist auch nchts anderes denn eine andere Form von Ignoranz. Gleichwohl eine Diskursverweigerung aus wohlverstandenem Eigeninteresse, sich selbst, sein Gebaren und seinen Lebensstil nicht hinterfragen zu müssen, eine leicht zu durchschauende Ignoranz, nur um nicht eingestehen zu müssen, daß es mit dem wohlfeilen Gerede von Generationengerechtigkeit nicht so weit her ist, solange es sich um mehr dreht als um die gut gefüllte eigene Geldbörse oder den eigenen großzügigen Lebensstil. Es scheint eben nicht jedem vergönnt zu sein, liebe Granden der Effdepe, die Zeichen der Zeit zu erkennen und über den eigenen pekuniären Horizont hinauszublicken.