Schlagwort-Archive: rechtsextrem

Die treibens mit jedem.

Politisch liberal heißt heutzutage, keine Moral oder Verantwortung zu kennen und entweder heulsusige Leichtmatrosen zu sein  (Wie erinnerlich: nach der Bundestagswahl 2017 und dem mutwilligen Platzenlassen der schwarz-grün-gelben Koalitionsverhandlungen zog sich der Herr Lindner beleidigt (und wenig überzeugend!) auf den Standpunkt zurück, nach dem Wiedereinzug in den Bundestag könne man nicht sogleich Regierungsverantwortung übernehmen: „Es ist besser, nicht zu regieren, als falsch zu regieren“. Dies scheint heute, bei ungleich diffizilerer staatspolitischer Ausgangs- und Gemengelage, freilich kein Hinderungsgrund mehr für Frei-von-Skrupeln-Demokraten zu sein.) Oder aber mit jedem sich ins politische Bett zu legen. Thüringen, der neue alte „Mustergau“; mit persönlich gerade einmal läppischen fünf Prozent sich zum Ministerpräsidenten aufschwingen zu lassen, welch Demokratie-Verständnis. Rechtsextrem ist das neue Bürgerlich. Auf welch gefährliches Spiel läßt man sich da ein, in wessen Abhängigkeit begibt man sich denn da ( in die des Landesverbands einer Partei, der auf dem Radar des Verfassungsschutzes ist nämlich ..) ! Der Damm ist jedenfalls schneller gebrochen. Daher frisch auf nun, alle aufrechten HamburgerInnen, schlagt sie, die neuen National-Demokraten, und werft sie aus der Bürgerschaft!

Plakat auf einer spontanen Gegen-Demonstration in Leipzig heute Abend – Quelle: faz.net/dpa

PS, 06.02.2020: Nicht die NSDAP war die größte Gefahr für die Demokratie am Ende der Weimarer Republik, sondern Männer vom Schlage eines Hugenberg oder von Papen. Und im Übrigen haben auch die wenigen verbliebenen Liberalen im März 1933 geschlossen – wie auch das Zentrum – für das Ermächtigungsgesetz gestimmt, darunter Theodor Heuss und Reinhold Maier …

Wenn eine naive Justiz das Geschäft von Rechtsextremen betreibt …

Heute in der Allgemeinen Zeitung für Deutschland zu lesen:

„Wahlplakate der NPD mit dem Aufdruck „Migration tötet“, die die rechtsextreme Partei während des Europawahlkampfes verwendet hatte, erfüllen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen (Az.: 4 K 2279/19.GI) hervor, das bereits Anfang August erging und über welches das Redaktionsnetzwerk Deutschland und das Rechtsmagazin „Legal Tribut Online“ am Samstag berichteten.

„Nach vorstehenden Ausführungen ist der Wortlaut des inkriminierten Wahlplakats ‚Migration tötet‘ nicht als volksverhetzend zu qualifizieren, sondern als die Realität teilweise darstellend zu bewerten“, heißt es in dem Beschluss. Zur Begründung führt der verantwortliche Richter den Verlauf von Wanderungsbewegungen aus der Zeit von 3000 vor Christi Geburt bis in die Gegenwart ins Feld. Zudem verweist er auf Zahlen, die für Deutschland belegen sollen, dass es durch Zuwanderer zu mehr Sexual- und Tötungsdelikten gekommen sei.

Einen besonderen Einfluss weist er den Folgen der Flüchtlingskrise von 2014 an zu. Sie habe die Gesellschaft verändert, zum Tode von Menschen geführt und könne langfristig das Ende der freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland nach sich ziehen.

Der NPD dürfe es daher nicht verwehrt werden, „mit den Plakaten auf möglicherweise in Deutschland herrschende Missstände hinzuweisen und für ihre Ziele zu werben“, sagte der Richter, der damit zugleich auf den Auslöser der Klage zurückkam. Vor der Europawahl waren in der hessischen Gemeinde Ranstadt (Wetteraukreis) im Mai dieses Jahres Plakate der rechtsextremen Partei entfernt worden. Bürgermeisterin Cäcillia Reichert (SPD) rechtfertigte die Aktion seinerzeit mit dem Hinweis darauf, dass die Plakate Angst vor Ausländern schüre. Zudem werde die Menschenwürde von Zuwanderern in Deutschland verletzt, indem sie als potentielle Mörder stigmatisiert würden.“

Formallogisch betrachtet, mag das teils in der Tat zutreffen. Aber diesem Slogan ist ganz offensichtlich eine gewissse Doppeldeutigkeit in der Aussage eigen. Und dieser Subtext trägt eine menschenverachtende rechtsextreme Botschaft in die Gesellschaft hinein. Wie kann man also derart naiv argumentieren und damit das Geschäft von Rechtsextremen, die sich darob wohl genüßlich ins Fäustchen lachen und sich artig bedanken, betreiben, als ob es keine Normen hinter dem Recht gebe? Und wieso existiert denn überhaupt ein Paragraph gegen Volksverhetzung, wenn die Hürden hierfür derart hoch sind?

Des Rätsels Lösung: Der betreffende Richter am Verwaltungsgericht Gießen ist diesbezüglich offenbar kein Unbekannter und also leider keineswegs naiv zu nennen (PS, 02.12.2019).

PPS, 05.12.2019, nicht nur der Vollständigkeit halber: Der betreffende Richter teilt sich der dpa mit und plädiert auf Fehlinterpretation. Dabei bemerkt er aber bemerkenswert selbstkritisch:

„Als Richter muss man sich aber auch Kritik gefallen lassen und auch als Anlass nehmen, eigene Verhaltensweisen zu bedenken und gegebenenfalls künftig anders und unmissverständlicher zu formulieren.“