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rechtsextreme planen „tag x“

Die unendliche (deutsche) Geschichte – heute: Die Anfälligkeit der Sicherheitsapparate.

Zum geneigten Weiterlesen:

Nachsitzen in Sachen Wehrhaftigkeit!

 

PS, 30.06.2020:

  • Aktualisiert am

Die Verdachtsfälle von Rechtsextremisten und „Reichsbürgern“ in der Bundeswehr sind stark gestiegen. Der Verfassungsschutz sieht Rechtsextremismus und -terrorismus derzeit als größte Gefahr für die Sicherheit.

Tja, das Instrument, welches zu einem gewissen Grad als Korrektiv soder Frühwarnsystem solcher Haltungen und Bestrebungen dienen könnte, die Wehrpflicht nämlich, mußte ja leider ausgesetzt werden.

Und die Polizei, in einzelnen Fällen sicherlich auch kein Kind von Traurigkiet, sieht sich in erschreckendem Maße zusehends stark alkoholisiert enthemmten, diffus unpolitischen perspektivlosen Partyhorden gegenüber, die jeglichen Respekt vor Sicherheitskräften, aber auch Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern vermissen lassen. Wildwest im deutschen Südwesten, das Faustrecht des Schlafghettos regiert.

 

campogeno

rechtsextremer planen einen umsturz in deutschland, horten waffen, beschaffen sich illegal munition und schmieden ganz konkrete pläne für den „tag x“:

in sozialen netzwerken zeigen rechtsextreme soldaten ungeniert ihre gesinnung. aber die bundeswehr trennt sich von dem soldaten, der sie gemeldet hat. im kampf gegen die rechtsextremen spielen polizisten, staatsanwälte und richter seit jahren rechte tatmotive immer wieder herunter. was ist los in deutschland, mit dem rechten auge?

auch nach 75 jahren ist der nazi-virus noch immer nicht besiegt und hat sich weltweit wie eine pandemie ausgebreitet. mit gezielten desinformationskampagnen und nazi-propaganda missbrauchen rechtsextreme jetzt die corona-krise für ihre zwecke.

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Aufrecht!

Welch ein Glück, mag der interessierte, gleichwohl irritierte Beobachter der vergangenen Tage verzweifelt-erleichtert aufseufzen, daß sich nach all der (personal-)politischen Narretei der sozialdemokratischen Sandkastenkontrahenten noch eine bundespolitisch bislang unbekannte Parteifrau aus dem hohen Norden (wenn auch gebürtige Thüringerin) so weit ermannte, der personellen Sturzgeburt in Sachen Parteivorsitz wenigstens den Hauch einer demokratischen Wahl und damit eines Neuanfangs zu geben.

Andrea Nahles mag nach den Ereignissen der letzten Tage und Wochen tatsächlich die geeignete (weil wohl einzige) Kandidatin für den Parteivorsitz sein; mit Leidenschaft, Verve und Kampfgeist setzte sie sich nach innen wie außen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen (auch wenn der Verfasser dieser Zeilen aus den letzthin vielfach bemühten staatspolitischen Überlegungen heraus die Espede lieber zur Regeneration in der Opposition gewußt hätte) wie für die innerparteiliche Annahme des Koalitionsvertrages ein und konnte damit ihre Zuhörerschaft mitreißen, zumindest im Vergleich mit ihrem damaligen Vorsitzenden. Und auch als Ministerin für Arbeit und Soziales machte sie im Großen und Ganzen eine gute Figur. Dennoch haftete ihr im Falle einer allzu raschen Inthronisation der Makel an, nur dank der Kungelei mit dem gelinde gesagt unglücklich agierenden Martin Schulz auf das Schild gehoben worden zu sein. Nach dem gerade erlebten Hauen und Stechen präpotenter Möchtegerns wäre das kein überzeugendes Signal eines auf einem neuen Gemeinschaftsgeist aufbauenden programmatischen Neuanfangs an die ohnehin merklich grummelnde Basis wie die interessierte Öffentlichkeit gewesen. Der Aufruhr ist also durchaus nachvollziehbar. Nicht viel besser sähe es aus, wenn Frau Nahles am 22. April nun ganz ohne GegenkandidatIn in das schönste Amt neben dem Papst gewählt würde. Aus diesem Grunde  ist die Kandidatur der Oberbürgermeisterin von Flensburg, Simone Lange, nur zu begrüßen.

Gut möglich, daß sie ein reiner Zählkandidat bleiben wird. Gänzlich aussichtlos scheint mir die Angelegenheit allerdings auch nicht zu sein, ein Achtungserfolg könnte immerhin drin sein. Klar, Frau Lange ist bundespolitisch bislang nicht präsent, demnach mutmaßlich wenig vernetzt und also ohne das, was man im Polit-Jargon gerne Seilschaft oder Hausmacht zu nennen pflegt. Gleichwohl ist dieser Mangel auch ihr großer Pluspunkt, geht sie doch als frisches Gesicht gänzlich unbelastet (nicht nur) von den Auseinandersetzungen um GroKo – oder eben nicht – ins Rennen. Sie ist jung, weiblich noch dazu und Mutter (was derlei Ambitionen freilich für eine Familie bedeutet, steht auf einem anderen Blatt), hat Parlamentserfahrung auf Kommunal- und Landesebene und amtiert seit einem Jahr als OB einer norddeutschen Mittelstadt.  Was ihr zudem zum Vorteil gereicht, nicht zuletzt auch angesichts populistischer Vorwürfe an die Politikerkaste, ist, daß sie als ehemalige Sachbearbeiterin der Kriminalpolizei beruflich wie gesellschaftlich Bodenhaftung ausstrahlt und zugleich Kompetenzen auf dem immer wieder virulenten Gebiet der inneren Sicherheit mitbringt.

Das alles mag noch keine glücklich-souveräne Parteivorsitzende machen und fraglich bliebe zweifellos, wie sich eine Frau Vorsitzende Lange denn gegen altgediente mächtige Landesfürsten, Bundestagssenioren und erfolgreiche MinisterpräsidentInnen durchsetzen könnte (auch wenn es deren in den Reihen der Sozialdemokratie auch nicht mehr so viele gibt). Zumal sich die altehrwürdige, dieser Tage aber geschüttelte Espede wohl eher für die Bundes-Polit-Profin und eine damit verbundene, zumindest nicht gänzlich unwahrscheinliche Aussicht auf eine Rückkehr zu einem Plätzchen an der Sonne aussprechen wird denn für einen verhältnismäßig unsicheren, polit-romantischen Wechsel auf die Zukunft.  Und dennoch: um die Wogen erstmal etwas zu glätten und die Partei wieder in ruhigere Gewässer zu bringen, indem man einen Parteitag zumindest vor eine echte Wahl stellt (die anstehende Mitgliederbefragung über den Koalitionsvertrag ist dagegen demokratie-theoretisch mehr als zweifelhaft), kann der gerupften sozialdemokratischen Führung eigentlich nichts Besseres widerfahren (auch wenn der ewige Stegner bereits wieder stichelt). Und schließlich sei noch daran erinnert: auch Helmuts Mädchen wurde einstmals unterschätzt …

Eine neue Folge unserer beliebten Serie „dämliche Justiz“

Heute:  u. a. Oury Jalloh

Die Frage steht im Raume, ob Oury Jalloh damals vor über zwölf Jahren im Gewahrsam einer Dessauer Polizei-Dienststelle, an Händen und Füßen gefesselt und verbrannt, eventuell bereits vor Ausbruch des Feuers tot war, d. h. ermordet wurde. Wenn auch nur der leiseste begründete Verdacht besteht, wie die jetzt veröffentlichten Gutachten nahelegen, dann ist es gefälligst eines Rechtstaates Pflicht und Schuldigkeit, dem nachzugehen und möglichst lückenlos aufzuklären. Gerade wenn es sich um einen Asylbewerber aus Sierra Leone handelt, dessen Hinterbliebene im Gegensatz zu wahrscheinlich solventeren Europäern wohl kaum den notwendigen gesellschaftlich-politischen Druck aufzubauen vermögen. Da braucht sich eine doch etwas zögerliche leitende Oberstaatsanwältin auch nicht lautstark über die offenbar illegale Publikation der fraglichen Gutachten zu echauffieren, nur weil diese sie womöglich aus ihrer Geschäftsroutine reißt und sie zu einer öffentlichen Reaktion zwingt. Da muß mann wie frau sich eben mal aus ihrer stromlinien-karriere-orientierten Bequemlichkeit aufraffen und – einem Stoß-Stürmer im Fußball gleich – dort hingehen, wo es weh tut, und auch mal in ein Wespennest stechen, auch wenn das bedeutet, den eigenen (oder eben einen benachbarten) Justizbetrieb gehörig aufzumischen, was zugegeben intern nicht gerade viel Lorbeer verspricht. Oder sind sie in Halle etwa stramm deutsch-national? Die Nähe zu Sachsen wäre ja schon mal gegeben …

Postsciptum 07.12.2017:

Nachdem die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen im Oktober eingestellt hatte, betraut nun die Justizministerin von S-A, Anne-Marie Keding (CDU), welche darob von Teilen der Opposition unter Druck geraten war, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit der weiteren Prüfung des Falles.

Fall zwei:

Kuwait Airways darf laut eines Entscheids des Landgerichts Frankfurt einen israelischen Staatsbürger, der von Frankfurt aus via Kuwait gen Bangkok fliegen wollte, als Passagier abweisen aufgrund eines Gesetzes des Golfstaates von 1964, welches „Vereinbarungen mit israelischen Staatsangehörigen verbietet“. Auch eine Entschädigung wird im weiteren Gang abgelehnt mit der irgendwie seltsam anmutenden Begründung, „das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.“ Auch wenn „Rasse“ oder „ethnische Herkunft“ als Ursache einer Diskriminierung in diesem Falle tatsächlich nicht greifen –  bei „Religion“ habe ich da indes so meine Zweifel -, wurde der Kläger doch offenbar Opfer einer (dritt-staatlich sanktionierten) Diskriminierung gerade aufgrund seiner Staatsangehörigkeit. Gleichwohl könne man es dem Unternehmen schlichtweg nicht zumuten, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn (es) damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln (seines) eigenen Staates begehe und (es) deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“, wie es in der Begründung heißt. Ja, wieso eigentlich nicht, so mag man unweigerlich fragen, zumal die Fluggesellschaft sich eben nicht in Privatbesitz befindet, sondern in öffentlicher Hand. Somit handelt es sich hierbei meiner Meinung nach im schlimmsten Falle um juristische Haarspalterei mit leicht antisemitischem Unterton, gepaart mit einer allzu offensichtlichen indifferenten Servilität. Denn ein anderslautendes Votum könnte ja vielleicht und unter Umständen und eventuell zu diplomatischen Verwicklungen, oder, schlimmer noch, zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Der Effekt ähnelt daher eher einem Verhalten, so als ob sich in den 1930er und 40er Jahren alle Staaten der Welt die antisemitische Gesetzgebung des III. Reichs zu eigen gemacht hätten. Im andern Falle schließlich taugt besagtes Gesetz schlichtweg nichts, da es einen eklatanten Konstruktionsfehler aufweist.

To be continued, I’m afraid …