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Verrenkungen im Namen Gottes?

An sich durchaus begrüßenswert, daß die sächsische Staatsregierung die öffentliche Abhaltung von Gottesdiensten wieder erlauben möchte. Die Ungleichbehandlung zwischen kommerziellem Götzendienst und transzendentem Gottesdienst war dann doch zu eklatant. Wenn man aber böse sein mag, kann diese Entscheidung der Exekutive nicht allzu viel Kopfzerbrechen bereitet haben; finden sich im Osten doch deutlich weniger (Buch-)Christen. So daß es mit der Einhaltung eines Mindestabstands wohl kaum Probleme geben dürfte.

Zugleich verordnet Dresden allerdings eine allgemeine Masken- und Mundschutzpflicht. Man mag sich nun gar nicht vorstellen, welch akrobatische Verrenkungen das allfällige Feiern des Abendmahls beziehungsweise der Kommunion unter diesen Vorzeichen dann zeitigt …

 

Angedacht.

Frage: Der Mundschutz, die Maske – die Gesichtsverhüllung bis über die Ohren scheint das unverzichtbare, da allein noch einigermaßen gesicherten Kontakt bzw. Schutz gewährende Accessoire der Stunde zu sein, trotz wohl auch weiterhin geltendem Vermummungsverbot. Wie kann man dann aber künftig einer gläubigen Muslima, welche aus freien Stücken ein Kopftuch od dgl trägt, gleichzeitig aber fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, eigentlich noch den Zutritt zum öffentlichen Dienst mit Verweis auf eben dieses Textil verwehren, Ausnahmesituation hin oder her?