An sich durchaus begrüßenswert, daß die sächsische Staatsregierung die öffentliche Abhaltung von Gottesdiensten wieder erlauben möchte. Die Ungleichbehandlung zwischen kommerziellem Götzendienst und transzendentem Gottesdienst war dann doch zu eklatant. Wenn man aber böse sein mag, kann diese Entscheidung der Exekutive nicht allzu viel Kopfzerbrechen bereitet haben; finden sich im Osten doch deutlich weniger (Buch-)Christen. So daß es mit der Einhaltung eines Mindestabstands wohl kaum Probleme geben dürfte.
Zugleich verordnet Dresden allerdings eine allgemeine Masken- und Mundschutzpflicht. Man mag sich nun gar nicht vorstellen, welch akrobatische Verrenkungen das allfällige Feiern des Abendmahls beziehungsweise der Kommunion unter diesen Vorzeichen dann zeitigt …