Schlagzeilen, in eigentümlicher Koinzidenz, aus meiner allgemeinen Hauspostille an einem x-beliebigen Donnerstag:
Physiker erweisen ihre gesellschaftspolitische Relevanz, indem sie Dynamiken des Hasses innerhalb rechtsextremer Neztwerke untersuchen und auch Gegenmaßnahmen entwerfen.
Rechtsextreme Netzwerke : Wie stoppt man den Hass?
Rechtsextreme Netzwerke stiften im Internet immer wieder zu blutigen Taten an. In einer neuen Studie untersuchen Physiker die Dynamiken des Hasses – und entwickeln vier Strategien dagegen.
Davon unabhängig gedenkt die Hessissche Landesregierung, ein Melderegister über Hass-Kommentare im Netz zu installieren; vielleicht, um die mutmaßlich sehr hohe Dunkelziffer solcherlei Äußerungen einmal publik zu machen.
Hass-Kommentare : Hessen geht gegen Hetze im Netz vor
Um Hass-Kommentare im Internet zu bekämpfen, will die hessische Landesregierung ein Meldesystem aufbauen. „Auch im Netz ist die Würde des Menschen zu wahren“, betont Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).
An sich aller Ehren wert, doch dürften dem ganz praktische Hürden im Wege stehen: Denn wer soll all die verborgenen Verbalentgleisungen eigentlich aufspüren und was geschieht hernach damit? Ganz abgesehen von einer allgemeingültigen und stichhaltigen Definition, was einen Hasskommentar eigentlich ausmacht. Und damit sind wir bei der eigentlichen Frage angelangt. Denn das Landgericht trat am selben Tag mit einem aufsehenerregenden Urteil hervor:
Hass-Posts gegen Renate Künast : Erlaubt ist alles
„Stück Scheiße“, „Schlampe“, „Drecksau“ – solche und noch krassere Kommentare prasselten auf Renate Künast ein. Das Landgericht Berlin sieht darin keine persönliche Schmähung, sondern nur zulässige Sachkritik.
Zunächst ist ganz generell festzuhalten, daß eine unabhängige Justiz ein hohes Gut darstellt und unter allen Umständen zu verteidigen ist. Zudem sind alle vor dem Gesetz gleich und niemand kann ein Urteil so mir nix, dir nix bestellen. Denn wir Deutsche haben leidvolle Erfahrungn gemacht mit vorauseilendem Gehorsam in der Rechtsprechung. Und positiv hervorzuheben ist bspw. auch die Tendenz in der aktuellen Rechtsprechung, Raser, welche bei illegalen Autorennen den Tod unbeteiligter Dritter verschulden, neuerdings des Mordes anzuklagen. Hierbei ergingen bekanntlich auch die ersten Verurteilungen.
Außer Frage steht jedenfalls die außerordentliche Rolle der Rechtsprechung für ein gedeihliches MIteinander aller Bürger untereinander. Da nimmt es freilich umso mehr wunder, wie das besagte Landgericht zu Berlin gerade jenes Verhalten höchstrichterlich sanktioniert, welches die beiden zuvor genannten Akteure wirksam einzuhegen versuchen. Unsere politische Kultur ist seit dem Auftreten der blauen Deutsch-Alternativen und Ihrer Brüder und Schwestern im Geiste nachhaltig vergiftet. Und das Erschreckende daran ist weniger das, was tatsächlich angesprochen, sondern vielmehr, wie es ausgeprochen wird. Und wie rücksichtlos dabei mit dem politischen „Gegner“ umgegangen wird. Als ob es sich um einen Kampf auf Biegen und Brechen handele, welcher nur mit der völligen Niederlage des Kontrahenten enden könne. Carl Schmitt und Konsorten lassen grüßen. Aller Orten werden mittlerweile engagierte Kommunalpolitiker bedrocht und auch tätlich angegriffen. Im Juni diesen Jahres wurde gar der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübke ermordet. Bisweilen scheint es, als ob hier systematisch ein Klima der Angst erzeugt werden solle. Derlei physischen Gewaltakten voraus geht dabei häufig ein verbales Trommelfeuer, das die Grenzen des bislang Sagbaren nach und nach, noch unmerklich zunächst, sprengt und den Diskurs nachhaltig verroht. Beinahe fühlt man sich an Weimar erinnert, an (rechte) Klassenjustiz gegen Demokraten und Linke. Und an die bekanntesten Opfer solcher medialer Hetze, Matthias Erzberger und Friedrich Ebert. Der eine bezahlte diesen Kampf gegen Beleidigung und Verleumdung direkt mit seinem Leben, der andere mit seiner Gesundheit.
Nun ist Berlin (noch?) nicht Weimar. Gleichwohl kann es einem ineressierten Zeitgenossen bisweilen angst und bang werden ob solcher Entscheide. Art. 1 GG in seinen Absätzen besagt bekanntlich:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Grenze dessen, was durch freie Meinungsäußerung gedeckt ist, sollte also durch die Würde eines jeden Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe, welcher Herkunft, welcher Religion, welcher Überzeugung etc., eindeutig markiert sein. Doch diese wird hier bei weitem überspannt. Denn das Urteil jenes Landgerichts gegen Renate Künast stellt nichts anderes als einen Freibrief dar, überhaupt alles über alle und alles sagen zu dürfen. Denn beim besten Willen läßt sich wohl nicht bloß meines Erachtens nach in Äußerungen wie den obig zitierten keine zulässige Sachkritik mehr erkennen. Ganz im Gegenteil, bedeutet solch ein ignorantes Zu-Kreuze-Kriechen vor einer verabsolutierten Meinungsfreiheit letzten Endes nichts anderes als sehenden Auges die bürgerliche Ordnung aufzugeben.
Eine Pointe indes noch zum Schluß: Bekanntlich handelt es sich bei unserer Bundesrepublik ja um einen demokratischen Rechtsstaat, was, wie bereits erwähnt, auch besagt, daß vor dem Gesetz alle gleich sind. Wer oder was sollte künftig also einen Angeklagten, einen Verurteilten, einen Prozeßbeteiligten, einen Prozeßbeobachter, einen Kommentator oder schlichtweg Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller daran hindern, den zuständigen Richter als Person der Öffentlichkeit in zulässiger Sachkritik an seiner Verhandlungsführung oder seinem Urteil bspw. als „Hurensohn“ oder „olle Toppsau“ zu bezeichnen und zu bedrohen?
PS, 09.10.2019: Die Blindheit ist wohl weiter verbreitet als man denken sollte angesichts zahlreicher Parlamentarierinnen des Bundestags, welche laut einer Umfrage durch die ARD Opfer von „Hate Speech“ geworden sind. Hat Deutschland etwa ein Problem mit einer indifferenten oder misogynen Rechtsprechung, ist die Justiz in Berlin eventuell gar unterwandert von rechten Richtern?
PPS, 28.04.2020:
Der vorerst letzte Akt dieses Dramas: Künast gewinnt gegen rechten Blogger