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Selbstische Ignoranz bis in den Tod – und noch darüber hinaus!

Da haben die Damen und Herren Parlamentarier also den bequemen Weg gewählt. Und im Falle der Organspende bei festgestelltem Hirntod beim gestrigen Votum im Bundestag die ausdrückliche Zustimmung des Einzelnen zum Gesetz gemacht. Daß es überhaupt zu einer gesetzlichen Neuregelung gekommen ist, läßt darauf schließen, daß Not am Mann ist, sprich: der Bedarf an Spenderorganen ist hoch, die Bereitschaft zur Spende dagegen stagniert bzw. ist rückläufig. Mit der von Gesundheitsminister Spahn entworfenen Widerspruchslösung hätte dieser Trend eventuell umgekehrt werden können, wenn ein jeder zunächst einmal als Spender angesehen würde. Von einer staatlichen Bevomundung, einem Spendezwang quasi, kann dabei aber nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil, der gemeine Bürger wäre damit vielmehr angehalten, sich mit seiner eigenen Körperlichkeit und deren Endlichkeit auseinanderzusetzen. Und als Ergebnis dieser inneren Klärung stünde dann eventuell die Bereitschaft, einem Bedürftigen nach Eintritt des eigenen Todes einen letzten Dienst zu erweisen, auf daß jener die Möglichkeit erhalte weiterzuleben. (Zumal es einem auf dem Totenbett doch eigentlich egal sein kann, ob er oder sie denn noch „komplett“ verbrannt oder vergraben werde.) Oder eben auch nicht. Durch die nun akzeptierte Zustimmungsregelung wird der Bürger freilich von jeglicher Selbstprüfung entlastet. Da im Wesentlichen alles beim Alten bleibt. Denn ob eine dezente Anfrage bei irgendwelchen Behördengängen etwas an der bescheidenen Spendebereitschaft ändern kann, mag doch bezweifelt werden, Das bißchen Gemeinsinn opfert man lieber auf dem Altar einer selbstischen Ignoranz. Und den Leidtragenden ruft man derweil ob dieses Befundes zu, tragt euer Los mannhaft?