Schlagwort-Archive: Antisemitismus

Auch das ein Zeichen von Toleranz …

Da wird allerorten bei Sonntagsreden die Gefahr beschworen, die vom Rechtsextremismus ausgeht. Und entschlossenes Vorgehen dagegen propagiert. Und nicht zuletzt die querulanten Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeigen auf bestürzende Weise, wie weit verbreitet und öffentlich sichtbar der Antisemitismus mit seinen hanebüchenen Konstruktionen mittlerweile wieder ist. In dieser besorgniserregenden Situation sendet Sachsen, sendet Dresden ein sonderbares Signal der Toleranz. Verweigert sich selbst gleichzeitig nämlich den notwendigen eigenen Kontrapunkt. „Tut mir ja aufrichtig leid, aber Corona! Das kam alles so überraschend, wir hatten gar keine Möglichkeit, unser Konzept anzupassen“? Ein Armutszeugnis! Wenn das mal kein Wasser auf die Mühlen ist …

Gedenken an Pogromnacht

Dresden: Juden fassungslos über „Pegida“-Veranstaltung am 9. November

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Auch am Jahrestag der Novemberpogrome von 1938 darf die antisemitische und fremdenfeindliche „Pegida“-Bewegung in Dresden demonstrieren. Eine Gedenkveranstaltung wurde hingegen abgesagt.

(…)

 

Wessen Ausgrenzung?

Allenthalben hört oder liest man, die Wähler der AfD dürften nicht verunglimpft oder ausgegrenzt werden, zumal man einen Wähleranteil von bis zu einem Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen aus demokratischer Sicht nicht so ohne Weiteres ignorieren könne oder dürfe. Die Parteien der alten Bonner Republik, insbesondere natürlich die CDU/CSU, versuchen denn auch, diese Wähler zurück in den Schoß der demokratischen Parteien-Familie zu führen, jedoch nicht allein aus altruistischen Motiven staatspolitischer Verantwortung. Häufig wird in diesem Zusammenhang behauptet, viele Menschen wählten die AfD nicht wegen, sondern trotz ihrer antidemokratischen oder völkisch-rassistischen Ausfälle. Dahinter mag wohl die Vermutung oder die Hoffnung stehen, daß das Gros dieser Wählerschaft nur vorübergehend bei der Alternative ihr Kreuzchen setzt – deren Anliegen und Programmatik (beispielsweise Infrastruktur und Grundversorgung in den östlichen Bundesländern) im Kern auch anzuerkennen sei (was freilich verkennt, daß diese Politikfelder auch bloß darum so intensiv alternativ bedient werden, um das angebliche Versagen des demokratischen Systems bundesrepublikanischer Prägung anzuprangern und damit also generell publikumswirksam verächtlich zu machen) -, ihre demokratische Seriosität ansonsten aber über jeden Zweifel erhaben sei.  Eine aktuelle Studie des Kompetenzzentrums für Rechtsextremismus- und Demokratieforschung der Universität Leipzig, basierend auf einer repräsentativen Umfrage unter 2416 Wahlberechtigten von Mai bis Juli 2018, scheint indes gerade das Gegenteil nahezulegen. Anhand des „Leipziger Fragebogen zur rechtsextremen Einstellung  (FR-LF)“ sollten sich die Probanden zu den folgenden Dimensionen (zu je drei Aussagen) positionieren:

  • Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur,
  • Chauvinismus,
  • Ausländerfeindlichkeit,
  • Sozialdarwinismus,
  • Antisemitismus sowie
  • Verharmlosung des Nationalsozialismus.

Die jeweilig Gewichtung der einzelnen Items durch Sympathisanten der AfD lassen demnach den Schluß zu, daß

„AfD-Wähler_innen über alle Dimensionen hinweg signifikant höhere Zustimmungswerte in Bezug auf die Dimensionen des Rechtsextremismus zeigten, als die Wähler_innen der anderen Parteien, Nichtwähler_innen und Unentschlossene. Neben der sehr hohen Zustimmung zu Chauvinismus und Ausländerfeindlichkeit unter AfD-Wähler_innen zeigt sich auch eine im Schnitt deutlich erhöhte Ablehnung der Demokratie (Befürwortung einer Rechtsautoritären Diktatur) sowie hoher Antisemitismus, Sozialdarwinismus und ein ausgeprägter Hang zur Verharmlosung des Nationalsozialismus.“ (Vgl. Leipziger Autoritarismus-Studien – Rechtsextremismus, Gewaltbereitschaft, Antisemitismus, Leipzig 2020, S. 8, Schaubilder auf den fortfolgenden Seiten)

Oder, mit anderen Worten, diese Wählerschichten haben sich selbst ausgegrenzt aus dem demokratischen Konsens, haben den einstigen Volksparteien CDU/CSU und SPD (sowie der Linken) bewußt den Rücken gekehrt und eine politische Heimat in der AfD gefunden, welche sie gerade w e g e n deren Aggressivität, politischen Unkorrektheit und systemsprengenden Tendenz unterstützen. Diese für sich zurückgewinnen zu wollen, bedeutete dann nichts anderes, die häufig bemühte und für sich selbst reklamierte Mitte tatsächlich zu verlassen, um den Preis freilich, eben dort empfindlich zu verlieren. Die Konsequenz daraus kann m. E. bloß sein, keinerlei inhaltliche oder andere Konzessionen nach rechts zu machen, denn ein Großteil dieser Wähler dürfte auf Dauer wohl verloren sein. Es dürfte aber wohl auch nicht schaden, tatsächlich einmal konsequent Politik für die große Mitte (worunter ich auch die soziale Unterschicht rechne!) zu machen, und nicht bloß für selbsternannte Möchtegern-Leistungsträger.

Wenn die Tagesschau Geschichte macht …

15.04.2018, Sonntagabend, ARD, prime time, die Tagesschau, ca. 20:09h: Sprecher Thorsten Schröder berichtet über eine Gedenkveranstaltung anläßlich der Wiederkehr der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen vor nunmehr dreiundsiebzig Jahren. Dabei sagt er einen nachgerade merk-würdigen Satz: „Dort kamen während der NS-Zeit mindestens 52.000 Menschen zu Tode …“ Ach wie niedlich, zu Tode kommen, wie herrlich unbestimmt! Schwappte da vielleicht tragischerweise ein Tsunami von der Nordsee bis in die niedersächsische Tiefebene hinein und riß Tausende in den Tod? Oder irgendwelche andere Naturkatastrophen brachen über die bemitleidenswerten Insassen herein? Welch namenloses Schicksal kam da denn über die Opfer, welch tödlicher Zufall? Irgendwelche Täter, irgendwelche Verantwortliche? Iwo!  – Mitnichten, ERMORDET wurden sie! Und zwar VON DEUTSCHEN, muß es heißen, Herr Schröder, wir wollen die Wahrheit schon beim Namen nennen! (Bewußt wird hier frelich der bestimmte Artikel Dativ Plural „den“ nicht verwendet und auch nicht bloß von den sonst üblichen „Nazis“ gesprochen, denn wir sind ja trotzdem um Differenzierung bemüht …). Man fühlt sich jedenfalls sogleich an den berühmt-berüchtigten Aussetzer der Eva Herman erinnert, welche vor Jahren an gleicher Stelle  Dachau als das „erste von Amerikanern (!) auf deutschem Boden (!) errichtete (!!!) Konzentrationslager(!)“ bezeichnete. Was ist das nun: ein einmaliger, zwar fataler, gleichwohl im Grunde auch läßlicher Ausrutscher, oder spricht aus dieser Äußerung doch eher Ignoranz, Geschichtsvergessenheit, blanker Zynismus, Revisionismus, die neue öffentlich-rechtliche Geschichtspolitik gar? Liest denn da kein Redakteur mit etwas historischem Sachverstand, mit Sprachgefühl und Verantwortungsbewußtsein gegen? Es ist jedenfalls Wasser auf die Mühlen der Kubitscheks, Pegidalichen, Jung-Freiheitlichen, AfDler, Reichsbürger, Echo-Antisemiten und aller anderen verbohrt Deutschtümelnden. Und als betroffener Beobachter fragst Du Dich dann bisweilen doch: Deutschland wohin?

PS, 23.04.2018: Worin die folgenden Zahlen ihre Basis haben, entzieht sich meiner Kenntnis, ich halte sie aber leider für realistisch – und also äußerst bedenklich! Es fügt sich jedenfalls in das obig beschriebene Gesamtbild.

„Was ist mit denjenigen Bundesbürgern, immerhin sechs Prozent der Gesamtbevölkerung, die einem geschlossenen antisemitischen Weltbild anhängen? Was mit den 20 Prozent, die für einen Schlussstrich eintreten?“

 

Eine neue Folge unserer beliebten Serie „dämliche Justiz“

Heute:  u. a. Oury Jalloh

Die Frage steht im Raume, ob Oury Jalloh damals vor über zwölf Jahren im Gewahrsam einer Dessauer Polizei-Dienststelle, an Händen und Füßen gefesselt und verbrannt, eventuell bereits vor Ausbruch des Feuers tot war, d. h. ermordet wurde. Wenn auch nur der leiseste begründete Verdacht besteht, wie die jetzt veröffentlichten Gutachten nahelegen, dann ist es gefälligst eines Rechtstaates Pflicht und Schuldigkeit, dem nachzugehen und möglichst lückenlos aufzuklären. Gerade wenn es sich um einen Asylbewerber aus Sierra Leone handelt, dessen Hinterbliebene im Gegensatz zu wahrscheinlich solventeren Europäern wohl kaum den notwendigen gesellschaftlich-politischen Druck aufzubauen vermögen. Da braucht sich eine doch etwas zögerliche leitende Oberstaatsanwältin auch nicht lautstark über die offenbar illegale Publikation der fraglichen Gutachten zu echauffieren, nur weil diese sie womöglich aus ihrer Geschäftsroutine reißt und sie zu einer öffentlichen Reaktion zwingt. Da muß mann wie frau sich eben mal aus ihrer stromlinien-karriere-orientierten Bequemlichkeit aufraffen und – einem Stoß-Stürmer im Fußball gleich – dort hingehen, wo es weh tut, und auch mal in ein Wespennest stechen, auch wenn das bedeutet, den eigenen (oder eben einen benachbarten) Justizbetrieb gehörig aufzumischen, was zugegeben intern nicht gerade viel Lorbeer verspricht. Oder sind sie in Halle etwa stramm deutsch-national? Die Nähe zu Sachsen wäre ja schon mal gegeben …

Postsciptum 07.12.2017:

Nachdem die Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen im Oktober eingestellt hatte, betraut nun die Justizministerin von S-A, Anne-Marie Keding (CDU), welche darob von Teilen der Opposition unter Druck geraten war, die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg mit der weiteren Prüfung des Falles.

Fall zwei:

Kuwait Airways darf laut eines Entscheids des Landgerichts Frankfurt einen israelischen Staatsbürger, der von Frankfurt aus via Kuwait gen Bangkok fliegen wollte, als Passagier abweisen aufgrund eines Gesetzes des Golfstaates von 1964, welches „Vereinbarungen mit israelischen Staatsangehörigen verbietet“. Auch eine Entschädigung wird im weiteren Gang abgelehnt mit der irgendwie seltsam anmutenden Begründung, „das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.“ Auch wenn „Rasse“ oder „ethnische Herkunft“ als Ursache einer Diskriminierung in diesem Falle tatsächlich nicht greifen –  bei „Religion“ habe ich da indes so meine Zweifel -, wurde der Kläger doch offenbar Opfer einer (dritt-staatlich sanktionierten) Diskriminierung gerade aufgrund seiner Staatsangehörigkeit. Gleichwohl könne man es dem Unternehmen schlichtweg nicht zumuten, „einen Vertrag zu erfüllen, wenn (es) damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln (seines) eigenen Staates begehe und (es) deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden“, wie es in der Begründung heißt. Ja, wieso eigentlich nicht, so mag man unweigerlich fragen, zumal die Fluggesellschaft sich eben nicht in Privatbesitz befindet, sondern in öffentlicher Hand. Somit handelt es sich hierbei meiner Meinung nach im schlimmsten Falle um juristische Haarspalterei mit leicht antisemitischem Unterton, gepaart mit einer allzu offensichtlichen indifferenten Servilität. Denn ein anderslautendes Votum könnte ja vielleicht und unter Umständen und eventuell zu diplomatischen Verwicklungen, oder, schlimmer noch, zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Der Effekt ähnelt daher eher einem Verhalten, so als ob sich in den 1930er und 40er Jahren alle Staaten der Welt die antisemitische Gesetzgebung des III. Reichs zu eigen gemacht hätten. Im andern Falle schließlich taugt besagtes Gesetz schlichtweg nichts, da es einen eklatanten Konstruktionsfehler aufweist.

To be continued, I’m afraid …