Angedacht.

Frage: Der Mundschutz, die Maske – die Gesichtsverhüllung bis über die Ohren scheint das unverzichtbare, da allein noch einigermaßen gesicherten Kontakt bzw. Schutz gewährende Accessoire der Stunde zu sein, trotz wohl auch weiterhin geltendem Vermummungsverbot. Wie kann man dann aber künftig einer gläubigen Muslima, welche aus freien Stücken ein Kopftuch od dgl trägt, gleichzeitig aber fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht, eigentlich noch den Zutritt zum öffentlichen Dienst mit Verweis auf eben dieses Textil verwehren, Ausnahmesituation hin oder her?

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